Ein Friedhof im unmittelbaren Lebensraum der Angehörigen eines Verstorbenen hat eine hohe emotionale Bedeutung; er ist der Ort, einem lieben Menschen zu gedenken, zu trauern, aber auch um Kraft und Hoffnung aus dem Glauben zu schöpfen.
Der Stadtrat hat die bestehende Friedhof-Verordnung überarbeitet und dabei auch vorgesehen, dass Wädenswil „mindestens eine Friedhofsanlage auf städtischem Gebiet“ erstellt und unterhält. Im Klartext kann dies dazu führen, dass die Friedhöfe in Schönenberg und Hütten nicht mehr benutzt und nach Beendigung der Grabesruhe aufgehoben werden könnten. Die katholischen und reformierten Kirchenpflegen wehren sich entschieden gegen dieses Ansinnen. Nach einer Aussprache mit Vertretern des Stadtrats haben sie der Präsidentin der vorberatenden Kommission des Gemeinderats ihre schriftliche Stellungnahme eingereicht. Die beiden Kirchenpflegen verlangen, dass die revidierte Verordnung Friedhofsanlagen sowohl in Wädenswil als auch in Schönenberg und in Hütten vorschreibt. Die Verordnung dürfte im ersten Quartal 2025 im Gemeinderat behandelt werden.
26. Dezember 2024, Beat Wiederkehr, Seelsorger
