Am 22. Februar, Aschermittwoch, beginnt die österliche Busszeit. Neben dem Karfreitag ist auch der Aschermittwoch ein Fast- und Abstinenztag. Fasten und Abstinenz bedeutet am Aschermittwoch und am Karfreitag eine einfache und doch sättigende fleischlose Mahlzeit am Tag. Obst und Brot können selbstverständlich als Zwischenmahlzeit verzehrt werden. Die Freitage in der österlichen Busszeit gelten als Fastentage.
Einpaar interessante Informationen zur katholischen Fastentradition und zum Abstinenzgebot
Die christliche Tradition hat keine feste Fastenordnung. Jeder Christ bzw. jede Christin bereitet sich individuell auf die heiligen drei Tage vor. Das christliche Fasten lässt sich in etwa so beschreiben: Verzicht auf Fleisch, Einschränkungen im Konsum, Verzicht auf Genussmittel und Werke der Nächstenliebe.
Die katholische Fastenordnung verpflichtet alle erwachsenen Katholiken (18. bis 60. Lebensjahr). Kinder und Jugendliche sollen behutsam an die Fastentradition herangeführt werden und mit deren Bedeutung vertraut gemacht werden. Das Abstinenzgebot am Aschermittwoch und Karfreitag – Verzicht auf Fleisch – ist ab dem 14. Lebensjahr und gilt bis zum Lebensende.
Selbstverständlich sind kranke Personen oder Personen, die schwere körperliche Arbeit verrichten vom Fasten und von der Abstinenz entschuldigt. Ebenso sind Arme dispensiert. Dies gilt auch für Reisende.
Ich wünsche Ihnen gutes Fasten und eine gute Vorbereitung auf Ostern! Möge Gott unser Fasten wollgefällig sein und unseren Ruf nach Frieden, Gerechtigkeit und Wohlergehen hören!
Vikar Mike Qerkini